Hallo,
es geht um eine Französin, die seit 18 Jahren in Deutschland lebt und in unbefristetem und ungekündigten Arbeitsverhältnis arbeitet. Hat sie Anspruch auf Elterngeld, wenn sie nach der Geburt ihres Babys in Elternzeit geht und während dieser Zeit zu ihrem Mann nach Frankreich zieht?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 10:57
Antwort auf:
Elterngeld für in D arbeitende EU-Ausländer
Hallo,
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
I ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
I nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
I mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
I einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2009