Guten Tag, ich habe eine Frage zum Elterngeld für das 2. Kind. Im Internet stehen so viele Meinungsverschiedenheiten, dass ich mich nun entschlossen habe Ihnen ein Beispiel zu senden. Beispiel 1 : Die Mutter hat vor dem 1. Kind Vollzeit gearbeitet und hatte einen Nettolohn von 1600 €. Das erste Kind wurde am 10.04.2009 geboren. Elterngeld erhielt sie in Höhe von 1072 € bis zum 1. Geburtstag. Am 18.4.2010 wurde die Arbeit wieder aufgenommen. Jedoch in Teilzeit bei einem Lohn von 1000 € im Monat. Sie wird wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 20.06.2011. Der Mutterschutz beginnt am 09.05.2011. Es liegen also 12 Arbeitsmonate dazwischen. 18.04.2010 bis 09.05.2011. Beispiel 2 : Die Mutter hat vor dem 1. Kind Vollzeit gearbeitet und hatte einen Nettolohn von 1600 €. Das erste Kind wurde am 10.04.2009 geboren. Elterngeld erhielt sie in Höhe von 1072 € bis zum 1. Geburtstag. Elternzeit wurde bis einschließlich 17.04.2010 beantragt. Kurz vor dem Ende der Elternzeit entschied sich die Mutter noch länger zu Hause zu bleiben. Die Arbeit wurde letztendlich am 01.09.2010 wieder aufgenommen. Nun arbeitet sie in Teilzeit und hat einen Nettolohn in Höhe von 1000 € im Monat. Der errechnete Geburtstermin für das 2. Kind ist der 20.06.2011. Der Mutterschutz beginnt am 09.05.2011. Es liegen also nur 8 volle Arbeitsmonate zwischen der Arbeitsaufnahme im August bis zum Mutterschutz für das 2. Kind. In beiden Beispielen gilt : Der errechnete Geburtstermin für das 1. Kind war der 18.04.2009. Mutterschutz war ab dem 07.03.2009. Wie errechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind in beiden Fällen ? Was würde sein, wenn sie nach dem ersten Kind gar nicht mehr arbeiten gehen würde ? Ist nun etwas viel geworden. Würde mich über Antworten freuen.
Mitglied inaktiv - 29.10.2010, 21:54