Hallo,
hab mal eine Frag zur Berechnung des Elterngeldes falls manwährend des Bezuges ein 2. Kind bekäme. Momentan bin ich in Elternzeit und mein Kind ist fast 1 Jahr alt. Vorher war ich viele Jahre in Vollzeit berufstätig. Mein jetziges Elterngeld habe ich mir auf 2 Jahre aufteilen lassen, ich bekomme also noch über ein Jahr lang Elterngeld. Wenn ich jetzt in ca. einem Jahr das zweite Kind bekomme, wie berechnet sich dann mein Elterngeld? Auf Basis meines vorherigen Einkommens oder ist das dann nur der Mindestsatz?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
LG Marie
von
Marie1984
am 16.08.2011, 13:01
Antwort auf:
Elterngeld für 2. Kind
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2011
Antwort auf:
Elterngeld für 2. Kind
Das Elterngeld wird berechnet nach dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Monate, für die man Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt.
Elterngeld "bezieht" man aber nur im 1. Jahr, das zweite Jahr ist nur noch "Auszahlung". Wenn man da nicht arbeitet sind, sind das Monate ohne Einkommen.
Bekommst du also zB am 2. Geburtstag des ersten Kindes dein 2. Kind, dann zählt das Einkommen (ganz grob) zwischen 1. und 2. Geburtstag. Hast du da nicht gearbeitet, dann läuft es auf den Mindestsatz (zuzüglich Geschwisterbonus) hinaus.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.08.2011, 14:49