Ich habe eine wichtige Frage. Wir bekommen Mitte September 07 unser 1.Baby. Mein Chef meint, ich könne von zu Hause ein wenig arbeiten wenn ich mag . Nun meine Frage: Kann man z.b.400,00 € (400,-Basis) steuerfrei in der Elternzeit dazu verdienen, ohne das das Elterngeld gekürzt wird??? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 16.04.2007, 08:25
Antwort auf:
Elterngeld-dazu verdienen
Hallo,
steuerfrei ja, wird aber angerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2007
Antwort auf:
Elterngeld-dazu verdienen
Hallo,
genau diese Frage wollte ich auch stellen, habe dann aber auf www.elterngeld.net Hilfe gefunden. Leider kann man wohl beim Elterngeld nix anrechnungsfrei dazuverdienen. Bei mir z.B. würde es sich bei 400 Euro kaum lohnen, da ich am Ende ca. 100 Euro/Monat mehr hätte als wenn ich nur Elterngeld bekomme. Und dafür lohnt es sich echt nicht, finde ich. Kannst dir das ja mal durchrechnen:
Elterngeld und Erwerbstätigkeit:
Das Elterngeld bekommen Sie auch, wenn Sie nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten. Sie können also gleichzeitig Elterngeld beziehen und arbeiten. Damit Sie Ihren Anspruch auf das Elterngeld nicht verlieren, dürfen Sie im Durchschnitt eines Monats aber nur 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn Sie mehr Stunden arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Die nachfolgenden Sätze gelten nur dann, wenn Sie durchschnittlich weniger als 30 Wochenstunden pro Monat arbeiten.
Die Höhe des Elterngeldes reduziert sich durch Ihre Erwerbstätigkeit. Sie bekommen dann nur noch 67 % der Differnz Ihrer Einkommen vor und nach der Geburt des Kindes als Elterngeld ausbezahlt. Das Einkommen vor der Geburt wird dazu auf 2.700 Euro reduziert, wenn es eigentlich höher war. Wenn Ihr Einkommen während des Bezugs des Elterngeldes höher als Ihr Einkommen vor der Geburt des Kindes ist, bekommen Sie kein Elterngeld ausbezahlt.
Beispiel A:
Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 2.000 Euro. Vier Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 1.500 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 1.340 Euro (67 % von 2.000 Euro). Während der Erwerbstätigkeit erhalten Sie ein Elterngeld in Höhe von 335 Euro (67 % von 500 Euro).
Beispiel B:
Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Sechs Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 500 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 1.005 Euro (67 % von 1.500 Euro). Während der Erwerbstätigkeit erhalten Sie ein Elterngeld in Höhe von 670 Euro (67 % von 1000 Euro).
Beispiel C:
Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 400 Euro. Sechs Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 300 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 388 Euro (Geringverdiener-Komponente). Während der Erwerbstätigkeit hätten Sie nach der allgemeinen Berechnung nur einen Anspruch auf 67 Euro (67 % von 100 Euro). Hier greift aber der Sockelbetrag und Sie bekommen daher 300 Euro Elterngeld ausbezahlt.
Hoffe, das war hilfreich.
Und sorry, daß ich mich eingemischt habe, aber ich hatte dieselbe Frage...
Beate
Mitglied inaktiv - 16.04.2007, 09:32
Antwort auf:
Elterngeld-dazu verdienen
kein Problem, danke schön. Mit den 30 Std.weiß ich ja auch, aber mir geht es um den sog.400€ Job, also steuerfrei ist der ja normal bis 400€ im Monat. Ich wollte wissen, ob man diesen 400€-Job während der Elternzeit auch machen kann, ohne das einem aufs EG angerechnet wird. Ich finde darüber nirgends etwas. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 16.04.2007, 12:03