Guten Tag,
wie ist das mit dem Elterngeld beim 2ten Kind??
Das erste Kind ist geboren und man bekommt z.b 800€ für das 1 Jahr.
Elternzeit wurde auf 3 Jahre verlängert und ich gehe nicht wieder arbeiten, bevor dann Kind Nr. 2 auf dem Weg ist. Wie ist das mit dem Elterngeld für Kind Nr. 2 geregelt? Kriege ich dann nur noch den Mindestsatz oder so viel, wie beim ersten Kind?
Danke für die Antworten =)
von
Schnucki270290
am 04.09.2013, 20:15
Antwort auf:
Elterngeld beim 2ten Kind? So wie beim ersten Kind?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2013
Antwort auf:
Elterngeld beim 2ten Kind? So wie beim ersten Kind?
Immer das Einkommen aus den letzten 12 Monaten vor Geburt zählt.
Nur echte Elterngeldmonate und Mutterschutz werden durch Lohn von vor Kind 1 ersetzt.
Mit jedem Monat ohne Arbeit ab dem 1. Geburtstag sinkt also das Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 04.09.2013, 20:42
Antwort auf:
Elterngeld beim 2ten Kind? So wie beim ersten Kind?
Das zweite Kind soll nach dem 2. Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommen?
Und du warst in der Elternzeit nicht arbeiten?
Dann bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro.
(zzgl Geschwisterbonus bis das große Kind 3 Jahre alt wird).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.09.2013, 07:26