Hallo,
meine Tochter ist fast 2 Jahre alt und ich bin im Erziehungsurlaub. Ich habe eine unbefristete Vollzeit-Stelle im öffentlichen Dienst und frage mich nun, was passiert, wenn ich innerhalb meines Erziehungsurlaubes wieder schwanger werde. Wird das Elterngeld dann nach meinem Gehalt berechnet, welches ich vor dem derzeitigen Erziehungsurlaub bekommen habe oder, bekomme ich dann den Mindestsatz, weil ich ja in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet habe? Wäre es also günstiger vor dem nächsten Kind wieder arbeiten zu gehen oder nicht?
Danke im Vorraus
Nancy & klein Enie
Mitglied inaktiv - 28.03.2007, 15:57
Antwort auf:
Elterngeld beim 2.Kind
Hallo,
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2007