Guten Tag
wir bekommen Anfang Februar nachwuchs sind aber noch getrennt lebend jetzt ist meine 1. frage reicht es aus meinen zweitwohnsitz bei meiner Freundin zu melden um Elterngeld beziehen zu können?
und 2. meine Freundin hat schon ein Kind aus einer früheren Beziehung wenn ich meinen 2. Wohnsitz bei ihr gemeldet habe rutsch sie ja aus der Lohnsteuerklasse 2 raus da nicht mehr alleinerziehend kann das nach meiner Elternzeit wieder rückgängig gemacht werden? Bzw funktioniert das so?
von
tropez
am 06.12.2017, 08:33
Antwort auf:
Elterngeld bei getrenntem Wohnsitz
Hallo,
Sie müssen mit dem Kind zusammen leben, um Elterngeld zu bekommen. Das tun Sie nicht, wenn sie dort nur den Zweitwohnsitz haben.
Sie wollen beim Elterngeld den Vorteil und bei der Lohnsteuerklasse den Vorteil. Darf ich das beides ausschließt, könnte es durchaus als Missbrauch gedeutet werden, wenn Sie andauernd von dem einen zum anderen hin und her wechseln.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2017
Antwort auf:
Elterngeld bei getrenntem Wohnsitz
Guten tag
Was heisst Vorteil eigentlich möchte ich nur die erste Zeit mit unserem Kind verbringen! Und da wir noch nicht genau wissen wann wir endgültig zusammen ziehen ist das eigentlich nur legitim.
Auf der lbank wurde mir jetzt aber die auskunft erteilt das ein formloser Brief in dem beide elternteile bestätigen das dass kind zusammen aufgezogen wird genüge!
Mit freundlichen Grüßen
von
tropez
am 08.12.2017, 08:51