Liebe Frau Bader, bezüglich des Elterngeldes ab 2007 hätte ich folgende Frage: Welches Einkommen wird zugrundegelegt für die Berechnung, wenn man sich als Beamter aus familiären Gründen freistellen hat lassen (reduzierung auf 0Stunden)? Wird dann ein Gehalt von 0 Euro,das letzte tatsächliche Gehalt(reduziert auf 2/3) oder gar das volle Gehalt zur Berechnung genommen? Vielen Dank für ihre Mühe ElkeK
Mitglied inaktiv - 09.07.2006, 15:10