Hallo!
Ich habe gelesen, dass bei ins Ausland entsendeten Beamten weiterhin Anspruch auf Elterngeld besteht.
Wie sieht dies denn bei "normalen" Arbeitnehmern aus, die für einige Jahre von ihrem Unternehmen ins Ausland entsendet werden? Besteht ein Anspruch auch dann? Oder welche Bestimmungen gelten für diese Fälle?
Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 24.10.2006, 10:18
Antwort auf:
Elterngeld bei Auslandsentsendung
Hallo,
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2006