Habe ein jahr elterngeld bekommen. War vor der geburt meines sohnes selbständig und gleichzeitig auch angestellt. Die selbständigkeit habe ich aufgrund der Elternzeit aufgegeben.
nun meine frage: bin ungeplant wieder schwanger.
Meine eltternzeit läuft am 31.08.11 aus. danach wollte ich eigentlich wieder arbeiten gehen.
das baby soll März 2012 kommen.
was wird denn nun dem elterngeld zu grunde gelegt?
die zeit vor dem ersten baby? oder die wenigen monate ( die natürlich nur die anstellung beinhaltet) zwischen Nr.1 und Nr. 2 ???
lieber wäre mir die gleiche grundlage wie bei baby Nr 1!!!!
Sollte ich evtl meine elternzeit doch noch bis zum mutterschutz verlängern lassen??
Vielen dank
von
Hede
am 11.07.2011, 08:47
Antwort auf:
Elterngeld bei 2 unter2
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2011
Antwort auf:
Elterngeld bei 2 unter2
Hallo,
zugrundegelegt werden die Monate der angestellten Tätigkeit zwischen EZ 1 und Beginn Mutterschutz 2 plus die Monate vor EZ mit Elterngeldbezug und Mutterschutz 1 die notwendig sind, um auf einen Zeitraum von insgesamt 12 Monaten zu kommen, wenn du nur 1 Jahr Elternzeit genommen hast.
Wenn du länger Elternzeit als 1 Jahr genommen hast und nicht TZ gearbeitet hast werden diese Monate ohne Elterngeldbezug leider mit "0" angesetzt, wieder um auf 12 zu kommen. Nur Zeiten mit regulärem Elterngeldbezug (1 Jahr) und Mutterschaftgeld oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung werden bei der Bemessungsgrundlage außen vor gelassen.
Die Elternzeit auf keinen Fall verlängern (es sei denn du arbeitest dann Teilzeit), da du dann nur den Grundbetrag von € 300 zzgl. Geschwisterbonus von € 75 bekommen würdest. Du musst vor Beginn der neuen Elternzeit arbeiten.
Viele Grüße
von
Lina_100
am 11.07.2011, 09:01
Antwort auf:
Elterngeld bei 2 unter2
Danke für deine antwort!!
Beschäftigungsverbot wird dann sicher auch bei der berechnung außen vor gelassen- oder??
und sicher kann ich auch die bereits verlängerte elternzeit wieder kürzen- so dass ich ab 1.8. wieder arbeite. mein AG würde zustimmen, oder macht da die KK probleme??.
Nochmals vielen dank
und liebe grüße
von
Hede
am 11.07.2011, 09:18
Antwort auf:
Elterngeld bei 2 unter2
M. E. ja, weil während eines Beschäftigungsverbotes ja Mutterschaftsgeld gezahlt wird und § 2 Abs. 7 S. 3 BEEG lautet:
"Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben auch Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist. Das Gleiche gilt für Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes oder des Vierten Abschnitts des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach Maßgabe des Zivildienstgesetzes geleistet hat, wenn dadurch Erwerbseinkommen ganz oder teilweise weggefallen ist."
Ich glaube nicht, dass die KK Probleme machen kann, wenn du arbeitest arbeitest du, das geht nur deinen AG und dich etwas an. Frag aber am besten mal bei deiner KK nach. Bis zu 30 Stunden/Woche kannst du auch zulässig während der EZ TEilzeit arbeiten, das ist in jedem Fall unproblematisch.
Viele Grüße
von
Lina_100
am 11.07.2011, 09:30