Sehr geehrte Frau Bader, ich bin festangestellt und werde aus dieser Festanstellung bereits den Elterngeld Höchstsatz von 1800 Euro erhalten. Zusätzlich hatte ich im vergangenen Jahr Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit von rund 15.000 Euro. Meine Frage: Muss ich die Einnahmen aus der Selbstständigkeit beim Elterngeldantrag angeben – auch wenn ich dadurch nicht mehr Elterngeld bekommen werde? Der Antrag wäre natürlich wesentlich weniger aufwendig, wenn ich das einfach weglassen könnte. In der Zeit, in der ich Elterngeld beziehen werde, werde ich keine Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit erzielen. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit herzlichen Grüßen effln
von effln am 28.04.2017, 14:18