Frage: Elterngeld/Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader ich bin im 3 Monat schwanger und arbeite seit November 2012 Mein Ehegatte ist arbeitsuchend und erhält aus einer privaten Versicherung Geld bis april 2014 dazu bekomme ich netto 1500€. bei Stklasse 3. Wir wollen uns bei den jetzigen Zinsätzen 2 Eigentumswohnung anschaffen. In der einen wohnen wir in der anderen zur Zeit noch Mieter d. h wir hätten Mieteinnahmen von 350 € womit wir unseren Kredit mit tilgen würden. Meine Frage: habe ich Anspruch auf Elterngeld/Erziehungsgeld angesichts meines 1. zur Zeit 5 monatiges Beschäftigungsverhältnisses 2. Wegen der Mieteinnahmen? Für Ihre Antwort danke vorab

von Melinan am 13.03.2013, 13:46



Antwort auf: Elterngeld/Erziehungsgeld

Hallo, natürlich haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Dabei bleiben die Mieteinnahmen jedoch unberücksichtigt, diese ändern ich ja während der Elternzeit nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2013



Antwort auf: Elterngeld/Erziehungsgeld

Den Mindestsatz von 300€ bekommt man immer. Du wirst mehr bekommen, da Du bis zum Mutterschutz ja noch ein paar Monate zusammen bekommst. Wie ihr das mit den Wohnungen machen wollt würde mich aber interessieren. Ist Dein Vertrag unbefristet ? 1500€ Einkommen um 2 Wohnungen zu finanzieren , wie geht das ?

von Sternenschnuppe am 13.03.2013, 15:57



Antwort auf: Elterngeld/Erziehungsgeld

Ja ich habe einen unbefristeten Vertrag und auch schon aus der Probezeit raus. wir haben es mit dem Steuerberater und der Bank besprochen d.h. wir haben eine Tilgungsrate von ca. 400 € im Monat bei einer Miete von 350 € lässt sich das ganze selbst finanzieren. Nur habe ich denn grundsätzlich ein Anspruch auf Elterngeld? Da ich ja auch 350 € Mieteinnahmen hätte?!?

von Melinan am 13.03.2013, 17:47



Antwort auf: Elterngeld/Erziehungsgeld

Ist Ihnn klar, dass da nicht unerhebliche Nebenkosten (Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Grundsteuer, Verwalterkosten, Hausgeld, etc) auf Sie zukommen und haben Sie Reparaturen/Modernisierungen bedacht? Wenn Sie nicht eine Wohnung cash bezahlen können, klingt das nicht durchdacht.

von Lina_100 am 13.03.2013, 21:19



Antwort auf: Elterngeld/Erziehungsgeld

Ich vermute mal, der Berater hat mal wieder ales "schöngerechnet". Ist leider eine beliebte Masche. Früher hat man halt die jährliche Bauprämie "reingerechnet", so das angeblich die monatlichen Belastungen geringer ausvielen. Das jährlich auch noch sowas wie Steuer und Co nötig ist, hat man schön verschwiegen. - Was man auch bedenken sollte, was passiert wenn die Mietwohnung leer steht, Steht dann noch die Finanzierung? - Was wenn ein Einkommen komplett wegfällt? - Wie sieht das mit der Rücklagenbildung aus. Gerade bei Eigentumswohnungen gbit es oft unter allen Wohnungsbesitzern feste Rücklagen. - Was wenn Reperaturen anstehen? - Wie sollen Steuern, Nebenkosten (da muß man für die Mieter evtl auch erst einmal in Vorkasse treten), versicherungen usw fianziert werden Und, um es mal krass zu sagen. Entweder ihr habt sehr hohe Ersparnisse so das die kreditsumme sehr gering ist oder der Kaufpreis ist sehr, sehr niedrig. Die monatliche Belastung bei 2 Eigentumswohnungen macht stutzig. Vor Kauf würde ich da auf jedenfall einen Sachverständigen (Architekt) zu Rate ziehen, und nicht den Bankfutzi der bausubstanz, Rücklagen und Co prüft. kann sonst verdammt teuer kommen. Die Frage ist zudem auch, welche Bank fianziert das wenn sie hören, das ein Kind ansteht und zudem der Ehegatte ohne Job? Alleine das finde ich schon utopisch.

Mitglied inaktiv - 14.03.2013, 07:35



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