Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich des Anspruches von Elternzeit/ Elterngeld vom Ehemann. Bei Inanspruchnahme von 2 Monaten Elterngeld bekommt man ja 14 Monate Elterngeld ( Frau u. Mann). Muss der Arbeitgeber diesem zustimmen? D.H. kann der Arbeitgeber von meinem Mann die Elternzeit ablehnen? Und wann kann man die Elternzeit nehmen? Wir wollten diese nach meinem Mutterschutz nehmen.
LG Anja
Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 21:30
Antwort auf:
Elterngeld Ehemann
Hallo,
nein, kann er nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2009
Antwort auf:
Elterngeld Ehemann
Hallo,
nein, die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch.
Also teilt man die EZ dem AG nur mit, man beantragt diese nicht :-)
Fristgerecht sollte es halt sein, also 7 Wochen vorher spätestens.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.11.2009, 22:49
Antwort auf:
Elterngeld Ehemann
Hallo,
"wir wollten diese NACH meinem Mutterschutz nehmen". Wenn du damit sagen wolltest, dass ihr NACH deinem Mutterschutz 14 Monate Elterngeld beziehen wollt, mache ich dich darauf aufmerksam, dass die zwei Monate Mutterschutz IMMER dir zugerechnet werden. D.h. NACH Abzug der zwei Elternzeit/Mutterschutzmonate von dir könnt ihr noch 12 Monate bezahlte Elternzeit (also mit Elterngeld) unter euch aufteilen.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 26.11.2009, 13:46