Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Hallo Unser Nachwuchs wird Ende Juli geboren. Bis einschliesslich November habe ich Hartz4 bekommen. Nun habe ich Verdienst seit Dezember an. Um die 1000 Euro herum. Mal 950 Euro, mal 880. Alles unter 1000 Euro wird ja aufgestockt um einen Prozent auf 20 Euro. 1. Ist es richtig, dass für das Elterngeld nur bis zum Mutterschutz gezählt wird, danach nicht mehr ? 2. Wie wird das unterschiedliche Gehalt mit der Aufstockung nun gerechnet ? Ich habe da angerufen, aber sie begriff leider nicht was ich wollte. Sie sagte dass die Gesamtsumme durch 12 gerechnet wird, dann eben entsprechend aufgestockt. Aber alles vor Dezember ist doch eine Nullrunde ? Dann kann man es doch nicht durch 12 teilen ? Kann mir da jemand bitte helfen ?

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 13:26



Antwort auf: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Hallo, 1. ??? Es ist doch andersrum 2. Es wird im Durchschnitt gerechnet, die Monate ohne Bezug werden mit O gerechnet - www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2010



Antwort auf: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Hallo Bader Ich meinte damit es werden nicht die 12 Monate bis zur Geburt für das Elterngeld gerechnet, sondern nur bis zum Mutterschutz. Dadurch würden mir ja wieder 6 Wochen mehr als Nullrunde gerechnet :-(

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 14:10



Antwort auf: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Hallo, es werden die letzten 12 Monate bis zu Beginn des Mutterschutzes gezählt. Das unterschiedliche Gehalt wird da nicht berechnet. Es werden die letzten 12 Monate zusammengezählt und durch 12 geteilt. Da kommt ein Durchschnittsgehalt raus und bei diesem wird dann die Prozentregelung angewandt. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 15:09



Antwort auf: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Hallo Danke für Deine Antwort. Das bedeutet ja dann aber ( und das wundert mich ), dass mich die Nullmonate so im Schnitt runterziehen, dass ja ordentlich aufgestockt werden würde, wenn sie es alles durch 12 teilen. Wenn sie einfach als 0 zählen und nicht berechnet werden, dann würde ich ja weniger bekommen, als durch diese Aufstockung dann , dadurch dass sie den Schnitt so runterziehen. Oha, war das verständlich ? Wenn der ET Ende Juli ist, dann habe ich ja Mutterschutz ab Mitte Juni, somit zählen : 1. Dezember 2. Januar 3. Februar 4. März 5. April 6. Mai und dann der halbe Juni oder gar nicht oder ganz ? Sorry, aber ich steig da echt nicht mehr durch.

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 15:17



Antwort auf: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Daher die Frage eben. WENN durch 12 gerechnet wird, und ich habe nur die 6 Monate in denen das Gehalt angerechnet wird, dann hätten wir bei fiktiven 900 Euro ja nur noch 450 im Monat und dann würden 27% obendrauf kommen. Sind dann 432,4 Euro Elterngeld. Da dann noch die Werbepauschale runter oder ? Sind die Nullmonate echte Nullmonate dann sind es 900 Euro, also mit der Aufstockung auf 1000 dann 72%. Macht 648. Diese mal 6 für die Monate und dann durch 12 fürs Elterngeld. Bleiben noch 324 übrig. 1 oder 2 ? Oder alles ein rieeesen Denkfehler ?

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 15:37



Antwort auf: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

Hallo, ich habe jetzt mal meinen Bescheid und meine Lohnzettel raussortiert. Ob der Juni noch mitgezählt wird kann ich Dir leider nicht genau sagen. Bei mir wurde damals der letzte Monat nicht mitgezählt. Da hatte ich aber auch nur 6 Tage und es war ein Nullmonat. Ich hatte aber auch nur 6 Monate Arbeit. Also vom Nettolohn wurden jeden Monat gleich Werbungskosten abgezogen. Ich habe mal schnell gegoogelt, dass müsste immer das gleiche sein. Also werden von Deinen fiktiven 900 Euro noch 76,67 Euro Werbungskosten abgezogen. Wären dann noch 823,33, Euro. Diese werden mal 6 genommen und durch 12 geteilt. Das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen wären somit 411,67 Euro. Dann wird die Differenz zu den 1000 Euro genommen und durch zwei geteilt. Wären bei Dir 294,17 Euro. Diese Zahl wird mit 0,1 multipliziert. Das ergibt dann die Erhöhung die % Erhöhung die zu den 67% Elterngeld noch dazu kommen. Wären dann mit Deinen Zahlen 29,42%. Also würdest Du 67%+29,42% = 96,42% bekommen. Bei einem fiktiven Einkommen von 900 Euro für 6 Monate würdest Du dann 396,93 Euro Elterngeld bekommen. LG Sibs

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 16:04



Antwort auf: Elterngeld , Aufstockung und Nullmonate

WOW, danke für Deine Mühe. Muss das noch zweimal lesen gleich *g* , aber das wäre ja dann auf jeden Fall mehr als der Sockelbetrag :-)

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 18:24



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