Frage: Elterngeld-Arbeitsvertrag-Mobbing

Guten Tag Fr. Bader, ich habe nun eine weile im Internet gesurft und versucht selbst was rauszufinden doch leider habe ich nichts gefunden was meine Fragen beantworten könnten,daher wende ich mich nun an sie und hoffe das sie mir weiter helfen können. 1.Elterngeld,ich bin nun wieder schwanger und in der 10.SSW der ET ist der 03.06.2007 und ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsvertrag der ende Juli 07 endet.Nun habe ich öfters gehört das mir das kein Elterngeld zustehen würde.Stimmt es das man,wenn man leider nur einen befristeten Vertag hat,kein Recht auf Elterngeld hat???? 2.Ich werde von meiner Chefin sehr gemobbt.Ich habe ihr von meiner SS erzählt und(meine Vorgeschichte ich habe ende Mai dieses Jahres meinen Sohn in der 40.SSW still geboren)eigentlich gehofft das sie mich verstehen würde,da sie eigentlich auch schon wußte das ich mir ein Geschwisterchen wünsche.Nun muß ich mir aber solche sachen anhören wie"ich bin exoistisch" "bin selbst schuld wenn ich dieses Kind verliere"usw. Ich abreite in der Pflege und habe einen Dienstplan von immer 12 Tage Dienst-2 Tage frei.Nun habe ich die geben diesen zu ändern da ich das einfach nicht mehr kann doch sie tut nichts,sie und meine Kolleginen machen mir das leben echt sehr schwer und auch wenn ich mich je krank melden sollte ist es für mich dort gelaufen.Ich habe auch so große Angst und dann noch das,ich schaffe das einfach nicht und mein Job ist auch sehr streßig.Ich habe vom Berufsverbot gelesen und wollte fragen wie das den abläuft?Kann meine Ärtzin das einfach ausprechen? Das Problem ich auch einfach das ich das Geld brauche und nicht dauerhaft krank sein kann... Ich hoffe sehr das sie mir weiterhelfen können den ich weiß einfach nicht mehr weiter..... Liebe Grüße Fanny

Mitglied inaktiv - 29.10.2006, 18:31



Antwort auf: Elterngeld-Arbeitsvertrag-Mobbing

Hallo, 1. Nein, die mind. 300 € bekommen Sie auch 2. Darüber entscheidet der Frauenarzt. Ansonsten kann es, wenn der AG das MuSchG nicht beachtet, das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2006



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