Sehr geehrte Frau Bader, leider konnte ich keine Informationen im Internet finden. Meine Frage bezieht sich darauf, dass ich eine Stelle als studentische Hilfskraft mit 80 h pro Monat (ca 880 Eur)habe, welche bis Maerz 2011 zunaechst befristet ist. FALLS ich noch in dieser Zeit ss werden SOLLTE, habe ich dann Anspruch auf mehr als 300 Eur Elterngeld? Ich konnte dazu beim besten Willen nichts finden, da Studenten ja normalerweise nur 300 Eur bekommen...andererseits ueberschreitet mein Gehalt die 440 Eur Grenze ja um einiges....Ich danke Ihnen!
Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 21:56