Frage: Elterngeld 2. Kind

Hallo, Ich bin neu im Forum, habe schon viel gelesen über das Thema, möchte aber Klarheit Folgender Sachverhalt: Habe immer Vollzeit gearbeitet Kind 1 geboren Mai .2017 Elterngeld 1 Jahr lang erhalten Bin in Elternzeit für 3 Jahre Dann wollte ich Teilzeit arbeiten und bin vom meinem Arbeitgeber befristet für die Elternzeit freigestellt worden woanders zu arbeiten. Keinen Job gefunden und für die Teilzeit-Befristung Arbeitslosengeld erhalten Dann wieder schwanger und Geburt Kind 2 erfolgte im. März 19 Jetzt habe ich Elternzeit verkürzt und wieder volles Mutterschutzgeld erhalten mit Arbeitgeberanteil und Geld der Krankenkasse Kinder sind also 18 Monate auseinander und ich hab ALG bezogen für eine Teilzeit Tätigkeit Habe ich jetzt wieder Anspruch auf das volle Elterngeld von Kind 1 mit Geschwisterbonus? Die von der Stelle waren irgendwie unterschiedlicher Meinung Haben gesagt die Monate mit ALG Bezug würden mit 0 berechnet Und nur die Monate mit Elterngeldbezug 2018 angerechnet und dann durch 12 geteilt und die restlichen Monate sind 0 Monate Das verstehe ich nicht Theoretisch habe ich ja Geld für Teilzeit erhalten und hätte für die Monate zumindest die 300 Euro kriegen sollen Jetzt habe ich da 0 stehen und durch die paar überschnittenen Monate :12 gesamt mtl. Etwas mehr als 300 plus Geschwisterbonus und somit fertig laut des letzten Sachbearbeiter Ist das so richtig Habe gelesen bei 18 Monaten Altersunterschied erhält man wieder komplett das volle Geld? Und sonst verstehe ich nicht, warum nicht vom ALG 1 der Betrag angesetzt wird 0 € habe ich ja nicht erhalten, habe immer was gekriegt/verdient ... Hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert gefragt und zu tief in der Materie...

von Lexika86 am 11.05.2019, 02:29



Antwort auf: Elterngeld 2. Kind

Hallo, es sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes. Monate mit Elterngeld von Kind eins bis zum 14. Lebensmonat und Mutterschaftsmonate werden ausgeklammert. Monate mit ALG Bezug werden mit 0 Euro berechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2019



Antwort auf: Elterngeld 2. Kind

Gar nicht kompliziert, und "die vom Amt" haben Recht: Monate mit Alg1 gehen mit 0€ in die Berechnung ein. Dieses Geld hast du ja nicht erwirtschaftet. Die Aussage "bei 18 Monaten Altersunterschied erhält man wieder das selbe Geld" ist ebenfalls unzutreffend, darüber hinaus sind deine Kinder ja auch 22 Monate auseinander.

von Andrea6 am 11.05.2019, 08:43



Antwort auf: Elterngeld 2. Kind

Zwischen Mai 17 und März 19 sind es aber 22 Monate Altersunterschied. Das gleiche EG gibt es nur wenn der Abstand max 15 Monate Und ja das Amt hat Recht.... Monate ohne Einkommen zählen mit 0€ alg1 zählt nicht weil staatliche Leistungen.

Mitglied inaktiv - 11.05.2019, 09:54



Antwort auf: Elterngeld 2. Kind

18 Monat hätten vielleicht gerade hinhauen können wenn du EG Plus bezogen hättest. Dann wären nicht 12 Monate EG ausgeklammert worden, sondern 14, plus Mutterschutz. Dazu fängt dann der Geschwisterbonus noch einen Teil auf wobei ich bezweifel das er das für 2 Monate Einkommensverlust ausgleicht. Spielt aber keine Rolle, weil die Kinder keine 18 Monate auseinander sind sondern 22 Monate. ALG1 ist nun mal kein Einkommen, also mit 0 € zu werten. Wäre halt besser gewesen irgendwas zu arbeiten wie gar nicht.

von Felica am 11.05.2019, 10:21



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