Hallo Frau Bader,
ich hätte eine Frage bezüglich der Höhe des Elterngeldes beim 2.Kind.
Stimmt es, dass wenn das gesamte Einkommen von vor der Geburt des 1.Kindes berücksichtigt werden soll, der Mutterschutz vom 2.Kind im Anschluss an den 1.Geburtstag des 1.Kindes beginnen muss?
D.h. am 1.Geburtstag des 1.Kindes müsste ich mich mit dem 2.Kind in der 34.SSW befinden?!
Eine weitere Frage: das Elterngeld wird aus dem Netto-Einkommen der letzten 12 Monate berechnet.
Wenn man bspw. 6Monate lang netto 40.000€ und 6 monate 0€ verdienen würde, werden die 40.000 durch 12 Monate geteilt und man läge immer noch beim Höchstsatz des Elterngeldes?
Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Grüße
Diamondhugo 39.SSW:))
von
Diamondhugo
am 21.06.2016, 05:54
Antwort auf:
Elterngeld 2.Kind
Hallo,
1. Ja, stimmt
2. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2016
Antwort auf:
Elterngeld 2.Kind
Ja, ungefähr!
Der 1. Geburtstag kann zB am 1. Juli sein
....dann fällt der Juli raus....
und der Mutterschutz am 31. August beginnen
....dann fällt auch der August raus...
Auch dann würde zur Berechnung das ganze Einkommen wie beim 1. Kind berücksichtigt.
(Die Kinder sind dann 1 Jahr und ca 14 Wochen auseinander)
Genauso wie
Der 1. Geburtstag kann zB am 31. Juli sein
....dann fällt der Juli raus....
und der Mutterschutz am 01. August beginnen
....dann fällt auch der August raus...
(hier liegen halt nur rund 1 Jahr und 6 Wochen zwischen den Kindern)
Das Geld ist das gleiche wie oben.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.06.2016, 09:23
Antwort auf:
Elterngeld 2.Kind
Die zweite Frage:
Jepp, das ganze Einkommen der letzten 12 Monate (so wie oben berechnet) wird summiert.
Die Summe wird durch 12 geteilt, um den Jahresdurchschnitt zu ermitteln.
Und vom Durchschnitt gibt die ca 65%.
(zzgl Geschwisterbonus)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.06.2016, 09:25