Hallo, mein Mann möchte auch gerne Elternzeit nehmen und für diese 2 Monate auch Elterngeld beantragen. Folgende Fragen ergeben sich jetzt, da man mir gesagt hat, dass es sinnvoll ist, dass die Mutter die Monate 0-12 nehmen soll: * Können wir es "trozdem" so machen, dass er 0-2 und ich dann 3-14 Elterngeld beantrage? * Falls ja: wird mein Mutterschaftsgeld als Einkommen angerechnet und seinem Elterngeld abgezogen? Und noch eine andere Frage unabhängig davon: * es heißt, dass die letzten 12 Monate Einkommen gezählt werden. Wenn ich wegen bereits vorhandenem Kind (also derzeit noch Elternzeit) nicht durchgängig 12 Monate beschäftigt war, werden dann einfach die Monate ohne Einkommen nicht berücksichtigt und nur die letzten 12 Monate mit Nettoeinkommen gezählt? Danke, birgit_ac
Mitglied inaktiv - 11.09.2008, 18:23