Hallo Frau Bader, ich wohne in Sachsen-Anhalt, und hier gelten Einzugsgebiet bei der Grundschulwahl. Wir planen bis Sommer diesen Jahres innerorts umzuziehen. Ende Februar melden wir allerdings unsere Tochter für das Schuljahr 2010 in der für unser Einzugsgebiet zuständigen Grundschule an, die uns noch dazu sehr gut gefällt. Nach dem Umzug innerorts ist dann eigentlich eine anderen Grundschule in unserem Einzugsgebiet zuständig. Diese wäre uns allerdings aus verschiedenen Gründen nicht wirklich recht. Gilt in dem Fall: Angemeldet ist angemeldet, oder darf man uns dann nach dem Umzug und der Meldung beim Einwohnermeldeamt bitten das ganze entsprechend zu ändern? Danke für eine kurze Antwort, und ein schönes Wochenende! MaJoMiJo
Mitglied inaktiv - 16.01.2009, 10:45