Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben im Mai 2012 geheiratet und kurz darauf habe ich meinen Sohn geboren. Ab September habe ich Elterngeld bezogen, mein Mann hat ganz normal Vollzeit weitergearbeitet. Nun wollte ich unsere Einkommenssteuererklärung machen und hätte spontan die gemeinsame Veranlagung gewählt. Ich habe aber gelesen, dass diese in bestimmten Fällen Nachteile mit sich bringt, z.B. wenn einer der beiden Ehepartner Lohnersatzleistungen erhalten hat, was ja aufgrund des Elterngeldes bei mir der Fall ist. Stimmt das? Und wie kann ich feststellen, welche Veranlagung die günstigere ist? Brauche ich dafür tatsächlich einen Steuerberater? Würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Danke und viele Grüße!
von Siz am 27.02.2013, 14:48