Für Verheiratete lieg die Einkommensgrenze für die ersten 6 Monate Erziehungsgeld m.W. bei etwas über 100.000 DM. Zählt mein Gehalt bis zum Erziehungsurlaub mit, wenn ich nach dem Mutterschutz in den Erziehungsurlaub gehe? Wenn ja, sind ja diejenigen Mütter, die ihre Kinder anfangs des Jahres bekommen besser daran, da diese für dieses Jahr kaum Einkünfte haben. Bekommen ich dagegen mein Kind am Ende des Jahres, dann zählt ja fast das ganze Jahresgehalt der Mutter dazu. Kann das sein?
Mitglied inaktiv - 10.01.2001, 15:10