eidestattliche Erklärung und Eigenheim

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: eidestattliche Erklärung und Eigenheim

Hallo Frau Bader, ich habe da mal eine Frage und wußte nicht wo ich am besten Hilfe bekomme. Also wir haben gebaut, durch einige Fehler des Architekten ( diverses) haben sich Mehrkosten ergeben die wir mit dem aufgenommenen Kredit nicht decken konnten. da der Architekt pleite ist, ist er für uns nicht mehr greifbar. Leider konnten wir drei Handwerker nicht bezahlen, mit zwein haben wir Ratenvereinbarungen getroffen. der dritte möchte das Geld am liebsten in einer Summe. Mein befristeter Arbeitsvertrag ist im feb leider ausgelaufen und so bin ich nach der geburt meines dritten Kindes (31.1.06) und ablauf des Mutterschutzes ohne Arbeit. Wir zahlen im Monat schon einiges für das haus ab und natürlich die Raten für die zwei handwerker. ich habe schon alles mögliche versucht aber mit einem Säugling bzw ohnen Betreuung für ihn ist es so gut wie unmöglich zu arbeiten auch wenn ich das gerne würde. Wir haben schon überlegt ein Au pair

Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 12:36



Antwort auf: eidestattliche Erklärung und Eigenheim

Hallo, wenn Sie sich nicht einigen droht die Zwangs-EV , je nach Höhe der Forderung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2006



Antwort auf: eidestattliche Erklärung und Eigenheim

zu beschäftigen, aber das ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Mein Gehalt würde dann für das Au pair und die Handwerkerrate draufgehen. Der Handwerker lässt leider nur schlecht mit sich reden und wir haben angst, das er eine eidestattliche Versicherung fordert. Wie sieht das dann mit unserem haus aus ( Kredite und Grundbucheintrag alles auf meinen Mann), werden wir damit rechnen müssen es dann zu verlieren, wenn der Handwerker die EV durchsetzt?Wie gesagt wir sind bereit Raten zu zahlen und dafür so einges zu tun, aber wie sieht das mit dem haus bei einer EV aus??? Danke

Mitglied inaktiv - 17.05.2006, 15:25



Antwort auf: eidestattliche Erklärung und Eigenheim

Hallo, ja das weiss ich das er eine EV erzwingen kann. Meine Frage ist aber ob bzw was mit dem haus passiert wenn wir eine EV ablegen. Liebne Gruß und danke!

Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 11:55



Antwort auf: eidestattliche Erklärung und Eigenheim

und wenn das vorhandene "mobile" dafür nicht ausreicht, kommt auch die "immobilie" in Frage. Vermutlich steht dem Handwerker auch das Wasser bis zum Hals, sonst würde er sich auf Raten einlassen.

Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 16:16



Antwort auf: eidestattliche Erklärung und Eigenheim

Hallo, auf Raten lassen sich eigentlich fast alle ein, weil es meist so aussieht, dass man ansonsten gar nichts mehr bekommt (weil es das private Insolvenzverfahren gibt und weil ein Haus meist den Banken "gehört"). Also probiert es mit Ratenzahlungsangeboten. Dabei solltet ihr die finanzielle Situation offenlegen, so dass der Gläubiger erkennt, dass es bei Euch nicht mehr zu holen gibt. Wenn tatsächlich ein Architektenfehler vorliegt: jener hat eine Haftpflichtversicherung, sie greift auch im Falle der Insolvenz des Architekten. Die Abgabe der eidesstattliche Versicherung V solltet ihr versuchen, zu vermeiden: Sucht Euch Hilfe, bevor die Schulden weiter auflaufen. Wende Dich an Schuldnerberatung oder Anwalt. Gruß Mone

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 01:34



Antwort auf: eidestattliche Erklärung und Eigenheim

für den Handwerker gibt es auch die Möglichkeit der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshyothek. Um die e.V. fordern zu können, braucht der Handwerker einen Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid z.B.). Wenn er einen Titel hat, hat er wahrscheinlich auch einen Anwalt. Sprich dann mit ihm. Gruß Mone

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 01:50



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