EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in meiner Firma Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Allerdings ist es so, d. ich nun die EZ um 1 Jahr verlängern möchte/muss. (kein Kitaplatz und keine Familie in der Nähe). a) Muss der AG denn bei einer schriftlichen, fristgemäßen Beantragung zu stimmen oder liegt das in seiner Entscheidung? b) Ist die Beantragungsfrist 3 Monate vor Ablauf der bereits beantragten EZ? lgr. JADA

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 13:47



Antwort auf: EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre

Hallo, 1.Wenn man mind. 2 Jahre beantragt hat, muss der AG nicht zustimmen 2. Frist 7 Wo Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2009



Antwort auf: EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre

Hallo, meine Frage steht ja schon im Betreff... 1.) EZ beantragt man nicht, man teilt sie mit! 2.) Innerh. der ersten 3 Jahre mußt Du, solange Du Dich konform zum BEEG verhältst, gar nichts beantragen sondern nur mitteilen 3) Die Frist ist 7 Wochen Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 22:20



Antwort auf: EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre

Hallo, danke für ihre Antwort, sind Sie Frau Bader? mfg jada

Mitglied inaktiv - 05.11.2009, 08:38



Antwort auf: EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre

Hallo jada, ich heiße weder Nicola noch Bader. Kann man auch lesen :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.11.2009, 14:06



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