Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe in meiner Firma Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Allerdings ist es so, d. ich nun die EZ um 1 Jahr verlängern möchte/muss. (kein Kitaplatz und keine Familie in der Nähe).
a) Muss der AG denn bei einer schriftlichen, fristgemäßen Beantragung zu stimmen oder liegt das in seiner Entscheidung?
b) Ist die Beantragungsfrist 3 Monate vor Ablauf der bereits beantragten EZ?
lgr. JADA
Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 13:47
Antwort auf:
EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre
Hallo,
1.Wenn man mind. 2 Jahre beantragt hat, muss der AG nicht zustimmen
2. Frist 7 Wo
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2009
Antwort auf:
EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre
Hallo,
meine Frage steht ja schon im Betreff...
1.) EZ beantragt man nicht, man teilt sie mit!
2.) Innerh. der ersten 3 Jahre mußt Du, solange Du Dich konform zum BEEG verhältst, gar nichts beantragen sondern nur mitteilen
3) Die Frist ist 7 Wochen
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.11.2009, 22:20
Antwort auf:
EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre
Hallo,
danke für ihre Antwort, sind Sie Frau Bader?
mfg
jada
Mitglied inaktiv - 05.11.2009, 08:38
Antwort auf:
EZ - Verlängerung von 2 auf 3 Jahre
Hallo jada,
ich heiße weder Nicola noch Bader.
Kann man auch lesen :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 05.11.2009, 14:06