Hallo Frau Bader! 1. Gilt man nur als alleinerziehend, wenn keine weitere Erwachsene Person (>18 Jahre) im Haushalt wohnt? 2. Ich erhalte EG für 14 Monate, da alleine. Ich habe 2 Möglichkeiten: A: mit einer Freundin und deren Tochter (auch alleinerz.) eine große Wohnung zu teilen B: zu meiner Mutter in die (große) Wohnung zu ziehen und zu teilen - Habe ich dann immer noch Anspruch auf 14 Monate? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 06.01.2011, 16:02