Sehr geehrte Frau Bader, ich bin am überlegen, ob ich 2 oder 3 Jahre Elternzeit beantrage. Meine Frage: Stimmt es, dass wenn ich jetzt 2 Jahre Elternzeit einreiche ich dann das dritte optional (ohne explizize Zustimmung des Arbeitgebers in 2 Jahren) nehmen KANN. Mich der Arbeitgeber nach 2 Jahren aber nehmen MUSS, wenn ich wieder einsteigen will. Oder kann mich der Arbeitgeber nach 2 Jahren verpflichten wieder zu arbeiten. Wenn der AG dem 3. Jahr nach Ablauf von 2 Jahren zustimmen muss, dann würde ich nämlcih gleich drei jahre einreichen. Vielen Dank und Grüße Viktoria B.
Mitglied inaktiv - 20.07.2007, 21:02