Liebe Frau Bader,
ich bin nach dem Elterngeld-Anspruchszeitraum, aber noch innerhalb der Elternzeit von 3 Jahren, wieder berufstätig und arbeite 30 Stunden (also das Maximum, das ich während der Elternzeit arbeiten darf).
Nun erfordert meine neue Aufgabe (ein international Projekt) bei meinem alten Arbeitgeber neben den Arbeitszeiten auch Reisezeiten.
Muss ich hier auf das Maximum von 30 Stunden (Arbeitszeit incl. Reisezeit) achten? Oder fällt Reisezeit in diesem Zusammenhang nicht in die Definition von max. 30 Std. Arbeitszeit während der Elternzeit?
Vielen Dank für eine Antwort.
Freundliche Grüße
Giny Herzog
von
giny1507
am 21.08.2013, 21:33
Antwort auf:
Darf ich bei 30 Std. Arbeitszeit während der Elternzeit Reisezeiten "annehmen"?
Hallo,
das kommt darauf an, ob diese Zeiten vergütet werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2013
Antwort auf:
Darf ich bei 30 Std. Arbeitszeit während der Elternzeit Reisezeiten "annehmen"?
In meinem letzten Job waren meine Reisezeiten auch Arbeitszeiten, allerdings nicht die komplette Zeit die man unterwegs war.
Sprich wenn ich irgendwo anders als in meinem Homeoffice gearbeitet haben waren An- & Rückfahrt Arbeitszeiten. Wenn ich im Hotel war war das Freizeit (es sei denn ich habe mit dem Labtop dort gesessen und Doku gemacht z.B.).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 22.08.2013, 08:22
Antwort auf:
Darf ich bei 30 Std. Arbeitszeit während der Elternzeit Reisezeiten "annehmen"?
Hallo Frau Bader, die Reisezeiten werden vergütet. Wenn ich nun z.B. 30 Stunden Arbeitszeit habe und noch 8 Stunden Reisezeit/Woche vergütet bekomme, komme ich dann über eine juristische Grenze und kann das dann nicht mehr als "Teilzeit während der Elternzeit" laufen lassen?
Danke nochmals für eine Antwort.
Gruß Giny
von
giny1507
am 23.08.2013, 15:21