Guten Abend Frau Bader, ich bin in der 15. Woche Schwanger, habe jedoch 2 Jobs.
Eine Vollzeitstelle im Büro mit 40 Std und jeden Samstag noch in der Apotheke mit je 9,5 Std.
Heißt mit den 90 Std in der Doppelwoche komme ich nicht hin. Ich möchte aber, solange es geht beide arbeiten noch weiterführen, da ich das Geld brauche. Was kann ich tun?
von
Sarah89-2019
am 27.12.2018, 22:45
Antwort auf:
Darf ich auch mehr als 90 Std arbeiten?
Hallo,
auch ohne Schwangerschaft über steigen Sie die erlaubte Arbeitszeit.
So stellt sich zunächst die Frage, ob der Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigt hat.
Wenn ja haben beide anteilig zu kürzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2019
Antwort auf:
Darf ich auch mehr als 90 Std arbeiten?
Löblich, dass Du arbeiten möchtest. Für mich klingt die Konstellation jedoch nach BV und somit nach Geld ohne Arbeit ;-). Die AG's sollten das miteinander klären... Du kannst nicht in vollem Umfang bei beiden Arbeiten. Einer muss meiner Meinung nach teilweise "verzichten".
Mal sehen was Frau Bader meint. Wissen beide AG's voneinander und von der Schwangerschaft?
von
HeyDu!
am 27.12.2018, 23:33
Antwort auf:
Darf ich auch mehr als 90 Std arbeiten?
Beide AG müssen untereinander klären wann du bei wem wie viel arbeiten darfst um nicht über die erlaubte Höchstgrenze zu kommen. Geld bekommt du aber weiterhin voll.
Sollte es da Ärger geben, wende dich bitte an das Gewerbeamt.
von
Felica
am 28.12.2018, 06:48
Antwort auf:
Darf ich auch mehr als 90 Std arbeiten?
Du darfst auch nichtschwanger keine zwei Jobs in diesem Umfang haben, weil das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist. Laut ArbZG darf die werktägliche regelmäßige Arbeitszeit 8 Std. im Schnitt nicht übersteigen. Demnach ist die absolute Obergrenze für Arbeitnehmer 6 Werktage x 8 Std = 48 Std. in normalen Wochen ohne Feiertag. Du kommst aber auf 49,5 Std, daher ist das unzulässig, was du bisher gemacht hast und noch immer machst. Hast du denn zuvor die Erlaubnis deines Hauptarbeitgebers eingeholt, um diesem Nebenjob nachgehen zu dürfen? Letztlich bringst du damit deine Arbeitgeber in Schwierigkeiten, sie riskieren ein Bußgeldverfahren.
Wenn du deinen Arbeitgebern die Schwangerschaft mitgeteilt hast, dann dürfen sie sich gemeinsam nicht länger als 8,5 Std. pro Tag und 90 Std in der Doppelwoche beschäftigen. Sie müssen sich untereinander absprechen, wer die Stunden um wieviel kürzt. Meines Erachtens hast du aber keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von 49,5 Std/Wo, sondern nur auf 48 Std., weil die Arbeitszeit über 48 Std. nicht legal ist.
Mitglied inaktiv - 28.12.2018, 12:02