Hallo Frau Bader,
erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Leider konnte ich mit der Auskunft nicht viel anfangen. Sie meinten zu meiner u.g. Frage, dass die letzten 2 Monate genommen werden und die ALG 1-Zeit mit 0 gerechnet wird. Heißt das also, ich bekomme 67 % von dem Einkommen Juli 10/Juni 10 und ich habe durch das ALG 1 keine Nachteile bzw. Abzüge? Auch wenn ich ja effektiv vor der Arbeitslosigkeit keine 12 Monate gearbeitet habe?
:Mir stellt sich die Frage nach der Berechnung des Elterngeldes in meinem Fall. Ich war befristet beschäftigt (35 h/Woche) vom 09.11.2009 bis 31.07.2010. Seit dem 01.08.2010 beziehe ich Arbeitslosengeld 1. ET ist der 13.01.2011.
Ist es korrekt, dass sich das Elterngeld also bei mir aus dem Verdienst Jan 10 bis Juli 10 sowie aus AG1 Aug 10 bis Dez 10 errechnet?
Vielen Dank vorab!
Stefanie
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 15:51
Antwort auf:
Bitte nochmal wegen Elterngeld
Hallo,
nein. Es werden sozusagen die Verdienste der letzten 12 Mo. genommen. Die Zeit von ArbGeld I zählen mit o €
rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2010
Antwort auf:
Bitte nochmal wegen Elterngeld
Hallo Stefanie :)
für die Berechnung des Elterngeldes werden Dir nur Monate angerechnet in denen Du nicht arbeitslos warst oder Krankengeld bezogen hast.
Wenn Du jetzt also von den 12 Monaten vor der Geburt 8 Monate gearbeitet hast, und z.B. 2000€ netto pro Monat bekommen hast und 4 arbeitlos warst, dann wird (8x2000€+4x0€) / 12 gerechnet --> ca. 1333,33€. Davon bekommst Du dann ca. 67% --> ca. 893,33€ bei voller Auszahlung (also ohne Strecken des Elterngeldes). Wärst Du nicht arbeitslos gewesen, würdest Du ca. 1340€ bekommen (bei dem Rechenbeispiel von oben).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 21:02
Antwort auf:
Bitte nochmal wegen Elterngeld
Liebe Sabine,
vielen Dank für Dein Rechenbeispiel und die Erklärung dazu. Jetzt hab auch ich es verstanden :-)
Liebe Grüße
Stefanie
Mitglied inaktiv - 15.10.2010, 10:08