Hallo Frau Bader,
ich habe vor zwei Wochen mit meiner Arbeit wieder angefangen. Ich arbeite 25 Stunden während des EZU (endet am 07.04.2001). Ich bin nun wieder schwanger (vermutlich Mutterschutz ab Ende April). Meine Frage ist nun bis wann ich dem AG mitgeteilt haben muss dass ich wieder schwanger bin (auch bezüglich des bestehenden EZU). Ich würde gerne etwas länger damit warten, weil ich glaube dass es nicht zu meinem Vorteil ist gleich wieder mitzuteilen dass ich bald wieder weg bin. Mein Arbeitsplatz ist eigentlich kündigungssicher und da ich am Schreibtisch arbeite entstehen für mich auch keine Einschränkungen
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 22.10.2001, 14:34
Antwort auf:
Bis wann Schwangerschaft dem AG mitteilen ?
Liebe Alexandra,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft).
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von eioner SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Gruß,
NB
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2001