Charlotte16
Sehr geehrte Frau Bader, kann ich meinem AG eine erneute Schwangerschaft in EZ auch erst später mitteilen (z.B. um die 24. SSW, wenn das Kind schon lebensfähig ist)? Die EZ gehen nahtlos ineinander über und ich stehe dem AG aktuell sowieso nicht zur Verfügung. Die 24. SSW wäre etwa Ende Januar 2020, ET ist der 4.5., mein Chef rechnet im Juli mit meinen Wiedereintritt. Ist das genug Zeit für ihn, um umzuplanen? Je früher, desto besser, ich weiß. Ich erhalte nämlich nächste Woche (13. SSW) meinen Verlängerungsvertrag und fände es etwas plump unmittelbar nach der Unterschrift über die Schwangerschaft zu informieren. Ich hoffe, dass meine vorzeitigen Bemühungen um Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (vorher Fristende des AV 20.06.20, jetzt etwa 2 Jahre später) im Januar etwas in Vergessenheit geraten sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Charlotte
Hallo, nein, das können Sie auch später noch tun. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Da kannst du eher vom Gegenteil ausgehen........dein AG wird sich über den Tisch gezogen fühlen! Er interpretiert deine Bemühungen ganz sicher so wie es ist: Verlängerung um in EZ zu gehen und nicht um zu arbeiten. Versetze dich in seine Lage: Er denkt, Juchu ab Juli kommt Frau XY wieder, lehnt vielleicht Initiativbewerber/innen ab, teilt u.U. deiner EZ-Vertretung mit, dass sie sich etwas anderes suchen muss - und dann kommst du um die Ecke gebogen "April, April ich bleibe in Muschu/EZ"......und denke auch daran: Potenzielle künftige AG und ehemalige AG sprechen gerne miteinander, da wird sich nicht nur auf Zeugnisse verlassen - wenn du denn 2022 oder wann auch immer wieder arbeiten willst....könnte das ganz gepflegt nach hinten losgehen!
Mitglied inaktiv
Den Verlängerungsvertrag würde ich schon abwarten. Aber dann kommt es drauf an, wie deine Stelle beschaffen ist, wie viel Zeit der AG braucht, um umplanen zu können. Je mehr Zeit er hat, desto besser für seinen Betrieb. Bei einer Stelle die nur schwer wieder zu besetzen ist, die Schwangerschaft nicht zeitig bekannt zu geben, ist nicht i.O. Das Gesetz ist ja eindeutig: sobald wie du es weißt *sollst* du es sagen.
Mitglied inaktiv
Wow das wird so oder so nicht gut ankommen. Dein Vertrag wird ja sowieso nur wegen der EZ und Mutterschutzzeit verlängert (WissenschaftszeitVertrag) Wie gesagt, die Unterschrift würde ich schon abwarten aber es dann zeitnah sagen.
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