bin noch verheiratet, trozdem familie gründen???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: bin noch verheiratet, trozdem familie gründen???

also bin jetzt schon seit fast zwei jahren getrennt lebend. mein neuer partner und ich wollen jetzt gerne eine familie gründen, aber die scheidungsvereinbarung kommt seit zwei jahren nicht zu stande. 1. wie lang kann das mit der scheidung noch dauern??? 2. wie schnell kann ich wieder heiraten?? 3. wenn ich noch nicht geschieden sein sollte, wenn das baby kommt wie heißt das baby dann? wie ich oder wie mein neuer partner? 4. wenn ich schwanger sein sollte, wie sieht das dann mit den arbeitszeiten aus?? bzw. mit den ruhephasen?? vielen dank im voraus!! gruß caiti

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 11:41



Antwort auf: bin noch verheiratet, trozdem familie gründen???

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die mUtter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2003



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