Liebe Frau Bader, wenn die Geschäftsleitung Überstunden für eine Abteilung beantragt hat und dies vom BR genehmigt wurde, kann dann ein(e) Mitarbeiter(in) für die Zeit der Überstunden verlangen, dass die Kinderbetreuungskosten von der GL übernommen werden? Herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 21.07.2007, 10:01