Bezahlung von Kinderbetreuungskosten durch den AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bezahlung von Kinderbetreuungskosten durch den AG

Liebe Frau Bader, wenn die Geschäftsleitung Überstunden für eine Abteilung beantragt hat und dies vom BR genehmigt wurde, kann dann ein(e) Mitarbeiter(in) für die Zeit der Überstunden verlangen, dass die Kinderbetreuungskosten von der GL übernommen werden? Herzliche Grüße

Mitglied inaktiv - 21.07.2007, 10:01



Antwort auf: Bezahlung von Kinderbetreuungskosten durch den AG

Hallo, nein, nur, wenn es vertraglich vereinbart ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2007



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