Sehr geehrte Frau Bader, im vergangenen Jahr habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Dieser läuft jetzt zum 30.04.2013 aus. Im September 2012 habe ich meinen Chef über meine Schwangerschaft informiert. In der Zeit vom 24.12.2012 - 31.12.2012 waren im Unternehmen Betriebsferien. Ab dem 25.10.2012 erhielt ich ein Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin. Nun habe ich zwei Fragen: 1. Muss der bereits genehmigte Urlaub, der in die Zeit des BV fiel, ausbezahlt werden, oder ist der quasi "futsch"? 2. Die Betriebsferien werden mir von meinem Urlaubsanspruch abgezogen, da diese unabhängig vom BV wären, ist das Richtig? Mein Arbeitsverhältnis war vom 1.5.2012 bis 30.4.2013, Urlaubsanspruch pro Jahr 24 Tage, tatsächlich genommener Urlaub = 6 Tage. Nach meiner Berechnung stünden mir 15 bzw. 18 Tage zu, je nachdem, ob mir die Zeit der Betriebsferien ausbezahlt werden müssten oder nicht. Vielen Dank im voraus für Ihre Information.
von ElliPirelli75 am 24.04.2013, 23:52