Kinder 7, 5 und 3 Jahre alt getrennt lebend Vater ist Spanier und zahlt keinen Unterhalt, besteht jedoch darauf, die Kinder jedes Wochenende einen Tag bei sich zu haben, obwohl er nach einem Jahr Abwesenheit von Spanien zurückgekehrt ist und für den Kleinen ein Fremder ist. Er möchte auch, daß sie bei ihm übernachten. Er wollte mit 4500 Euro ein Bed & Breakfast eröffnen. Er versprach vor seinem Weggang den Kindern ein leichtes Leben mit eigenen Hühnern usw. Die Hälfte des Geldes kam von mir, welches er seinem Bruder gegeben hat. Dort lebte er vom spanischen Arbeitslosengeld, das er sich durch seine Tätigkeit in Deutschland erworben hatte. Unter Kinderbetreuung versteht er, sie vor den Fernseher zu setzen. Sie dürfen das mir aber nicht sagen. Sein Lebenslauf war sehr unstet. Er hat oft die Arbeit gewechselt und war zwischendrin immer wieder arbeitslos. Wir sind uns bezüglich Erziehung sehr uneinig. Zähneputzen und Haarekämmen sowie Waschen sind nicht wichtig. Er vermittelt dem Großen, daß Lernen nicht wichtig ist. Habe ich die Chance, das alleinige Sorgerecht zu behalten? Vielen Dank für die Antwort. MfG mariandel
von mariandel am 10.10.2013, 17:26