Besuchsrecht (Kind abholen und heimbringen)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Besuchsrecht (Kind abholen und heimbringen)

Hallo Frau Bader, zuerst vorweg: Ich bin 34J.,geschieden und alleinerziehende Mutter einer 7Mon. alten Tochter. Aus der geschiedenen Ehe geht eine gemeinsame Tochter(8J.) hervor, um die es hier geht. Meine Tochter Nina lebt seit meiner Trennung von meinem Exmann bei ihrem Papa. Jeder von uns wollte die Kleine bei sich haben, nur ich hatte dann nachgegeben und die Kleine in ihrer gewohnten Umgebung gelassen (dort ist halt die Schule und ihre Freundinen). Wir sind dann so verblieben, daß ich das Besuchsrecht habe und sie alle 14 Tage übers Wochenende (von Fr.-So.) bei mir habe. Ich habe mir dann Freitags das Auto einer Freundin geliehen,da ich selbst keines besitze und habe Nina von der Schule abgeholt. Wie vereinbart ist ihr Papa dann Sonntags gekommen und hat sie bei mir abgeholt. Ich muß dazu sagen, das ich da nur 5 Automin. von meinem alten Wohnsitz entfernt gewohnt habe. So und jetzt bin ich Anfang Januar umgezogen und wohne jetzt 25 Automin. vom Elternhaus von Nina entfernt. Jetzt will der Papa von Nina sie Sonntags nicht mehr bei mir abholen, sondern ich solle sie auch wieder nach Hause bringen. Mit dem Argument das der Weg für ihn jetzt weiter wäre(hätte mir ja ne Wohnung in der Nähe suchen können!) und außerdem würde ich die ganze Zeit keine Verantwortung für unsere Tochter übernehmen nur an den Wochenenden, wo ich sie zu mir nehme; sonst hätte er ja die ganze Arbeit mit ihr. Ich wolle ja schließlich die Nina sehen, also hätte ich sie auch abzuholen und wieder nach Hause zu bringen. Das heißt jetzt für mich, ich muß mich Sonntags mit meinen beiden Kindern in den Bus setzten und 1-1 1/2Std. Fahrzeit auf mich nehmen, um Nina nach Hause zu bringen. Das ist übrigens nur die Zeit von einer Strecke, da bei uns am Wochenende die Busse nur alle Stunde fahren. Ich bin darüber natürlich stinke sauer, denn es hat doch die ganze Zeit funktioniert. In meiner Rage würde ich am liebsten das Sorgerecht für Nina beantragen. Was kann ich tun, um mich mit meinem Exmann doch noch einigen zu können? Wenn ich alleine mit ihm rede, stellt er sich gleich stuhr. Estelle

Mitglied inaktiv - 13.01.2002, 07:49



Antwort auf: Besuchsrecht (Kind abholen und heimbringen)

Liebe Estelle, Sie haben die Verpflichtung, das Kind zurückzubringen. Versuchen Sie deshalb, sich mit ihm gütlich zu einigen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2002



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