Hallo Frau Bader, ich habe nun die Verlängerung meiner Elternzeit bis Juli 2013 bei meinem Arbeitgeber mündlich sowie schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) fristgerecht angemeldet und um eine Bestätigung der Elternzeit gebeten. Zurück kam jetzt nur ein Bestätigungsschreiben das mein Brief erhalten wurde. Ist das rechtens? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hilfe.
von Sonni74LS am 18.01.2012, 15:07