Mein Kind ist am 29.01.2015 geboren. Als Bestätigung für die Beantragung der Elternzeit habe ich von meinem Arbeitgeber ff. Bestätigung erhalten. Die Elternzeit für Marie beginnt im Anschluss an die Mutterschutzfrist am 07.April 2015 und endet antragsgemäß am 28. Januar 2018. Ich weiß von meinen ersten beiden Kindern, dass mein Arbeitgeber alle rechtlichen Mittel, welche ihm möglich sind in Anspruch nimmt um Familien STeine in den Weg zu legen. Deshalb meine Bitte, ich werde drei Jahre zuhause bleiben und bitte sie ob dies in dem Satz oben so richtig bestätigt wurde. Ich denke schon. Bin beim letzten Mal nur mit Unterstützung eines Fachanwaltes für öffentl. Dienst Recht wieder zu meinem Job gekommen.
von Babybauch2015 am 05.02.2015, 13:21