hallo,
ich überlege mir gerade meine schriftliche beantragung für meinen arbeitgeber,für den zeitraum meines erziehungsurlaubes.
jetzt habe ich gehört,man sollte noch um eine bescheinigung der elternzeit bitten.
was ist das für eine bescheinigung,und geht die Bitte an den arbeitgeber?????????
recht vielen dank für die antwort
dani-32.ssw
Mitglied inaktiv - 28.08.2002, 14:34
Antwort auf:
bescheinigung elternzeit-Arbeitgeber???
Liebe Dani,
eigentlich müssen Sie schriftlich den EU beantragen.
Der AG kann (muss gesetzl. aber nicht) bescheinigen, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum einen Antrag gestellt haben. Nur für die Unterlagen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2002
Antwort auf:
bescheinigung elternzeit-Arbeitgeber???
Hallo,
der Arbeitgeber hat im Streitfall die Beweislast, d.h. er muß beweisen, wie lange Sie Eu beantragt haben.
VG Silke
Mitglied inaktiv - 01.09.2002, 22:35