Ich habe bis zur Geburt meines Sohnes 11/2012 40 h gearbeitet. Aufgrund der Betreuungszeiten bei der Tagesmutter habe ich mit meinem Arbeitgeber(öffentlicher Dienst) einen Änderungsarbeitsvertrag bis 30.11.2015 mit 35 h abgeschlossen. Regulär würde ich ab 01.12.2015 wider 40 h arbeiten gehen, da er in den Kindergarten wechselt. Ich bin derzeit in der 17. Woche schwanger. Aufgrund einer angeboren Blutgerinnungsstörung, die in der Schwangerschaft "schlimmer" wird, will mir mein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot auf 30 bis 35 h aussprechen. Ist das rechtlich in Ordnung oder müsste ich wenigstens ein paar Tage voll arbeiten gehen bzw. ggf. krank geschrieben werden?
LG
von
Schnegge1986
am 07.11.2015, 21:06
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Beschäftigungsverbot
Hallo,
ein BV ist hier das falsche Mittel - es liegt ja nicht am Job.
Der FA kann Sie krankschreiben, Sie bekommen dann nach 6 Wo Krankengeld
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Das ist völlig ok.
von
Sternenschnuppe
am 07.11.2015, 22:57
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
das ist so problemlos möglich. Allerdings muß das Beschäftigungsverbot nicht auf eine Wochenarbeitszeit ausgestellt werden, sondern auf eine höchstzulässige Arbeitszeit pro Tag.
Mitglied inaktiv - 08.11.2015, 12:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Wenn es geht würde ich dann die 30 Stunden wählen, das sind 6 Stunden am Tag und die gesetzliche Zwangspause entfällt.
von
Sternenschnuppe
am 08.11.2015, 16:54