Frage: beschäftigungsverbot

Guten Tag! Ich bin in der 12 SSw und habe gestern von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen (bei Weiterbeschäftigung Gefährdung von Mutter und Kind). Mein Arbeitgeber droht damit, dieses anzuzweifeln und hat um einen Termin wegen eines Gesprächs mit mir gebeten. Muss ich diesen termin wahrnehemen trotz B-verbot? Kann er das Verbot so einfach anzweifeln? Lieben Dank!

Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 14:00



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Hallo, ich würde das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Eine Anzweiflung ist nur möglich, wenn berechtigte Zweifel bestehen (Ankündigung des BV im Streit u.ä.) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2006



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Hi, ein Beschäftigungsverbot wird immer dann erteilt, wenn die werdende Mutter und das Ungeborene am Arbeitsplatz einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Ich war Kinderkrankenschwester und habe ein solches Verbot nicht bekommen, da man mir einen "ungefährlicheren " Arbeitsplatz zur Verfügung hätte stellen können. Ich glaube, dass demnach dem Arbeitgeber zunächst einmal die Option erteilt werden muss, ob er Dir einen ungefährlicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann( geht nicht immer!) und wenn nicht, ist das BV berechtigt. Kannst du aber aus gesundheitlichen Gründen ( z. B. Übelkeit, Schonung, psych. Belastung usw.)nicht arbeiten, müßte dich der Arzt krank schreiben und darf kein Beschäftigungsverbot erteilen. Bist du denn an deinem Arbeitsplatz einer Gefahr ausgesetzt, wenn du weiterarbeitest oder bereitet Dir die SS "Probleme" ( mir fällt kein passenderes Wort ein, Sorry!)? Genau das ist nämlich der Knackpunkt.... LG Sashi

Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 10:52



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