Beschäftigungsverbot wegen schlechtem Arbeitsklima möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot wegen schlechtem Arbeitsklima möglich?

Hallo Ich arbeite als Büroangestellte im Büro mit 2 anderen Frauen. Diese sind von meiner "Person" gerade nicht begeistert. Es stört sie wenn ich "blöden und unbedachten" Fragen stelle und verdrehen sich die Augen dabei, wenn ich nach langer Krankheit gerade nicht erzählen möchte was mir mir war, wenn ich Urlaub in der Urlaubsplanung eintrage ohne dreifachen Vorbeugung mit Schwung mache. Das alles macht mich fertig.Ich verliere Appetit und Schlaf. Ausserdem kritisieren sie meinen Arbeitsstil und eine hat mir sogar neulich gesagt sie findet, dass es zwischen uns nicht passt und sie sagt dem Chef ich solle versetzt oder ins andere Büro umgesetzt werden.Ich fühle mich ausgegrenzt und isoliert. Ich hab natürlich als erstes geheult, da ich als Frühschwangere sehr nah am Wasser gebaut bin. Dann da ich sowieso vor hatte denen zu sagen dass uch schwanger bin, habe ich es gesagt und sie so: "na ja ist ja absehbar, dann biste erstmal weg". Meine Frage: Kann ich das alles der Betriebsärztin erzählen und hoffen dass sie mir aufgrund dieser für much sehr belastenden Situation Beschäftugungsverbot gibt? Oder riskiere ich dass es alles dadurch hochkocht und ich noch weniger Freude an der Arbeit im Büro habe? Der Chef idt ja mit meiner Arbeit zufrieden, aber er sitzt nicht mit uns im Büro. Ich kann nichts nachweisen, da nichts schriftliches gibt. Keine Zeugen usw. :((

von Xazaria am 14.05.2019, 19:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen schlechtem Arbeitsklima möglich?

zuerst MUSS der Chef die Situation klären und entschärfen! Das ist seine Aufgabe! habt ihr einen Betriebsrat? eine Arbeitnehmervertretung? Du musst erst alle andren wege nachweislich gegangen sein. was sagt der Chef zu dem allen?

von mellomania am 14.05.2019, 19:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen schlechtem Arbeitsklima möglich?

Chef hat vorher schon mit mir und einer von denen ein Gespräch geführt wo sie eingesehen hat dass sie zukünftig mit mir etwas umgänglicher sein soll. Es ging dann etwas besser. Jetzt ist wieder alles zurück. Ich schaffe kein solches Gespräch mehr zu ertragen. Ich werde wahrscheinlich heulen wie blöde weil meine Nerven gerade sehr sehr dünn sind. Betriebsrat haben wir auch. Aber es wird ja wahrscheinlich alles hochgekocht und ich muss mit diesen 2 noch in einem Büro arbeiten können.

von Xazaria am 14.05.2019, 20:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen schlechtem Arbeitsklima möglich?

das mag sein. aber du kannst jetzt nicht einfach zum arzt rennen und ein bv verlangen. schalte den betriebsrat ein. der AG muss die möglichkeit haben, auch erneut, das problem zu lösen. und du hast eine mitwirkungspflicht. denn wenn es dir nicht gut geht und du nicht arbeiten kannst deswegen, muss das übel beseitig werden DASS du arbeiten kannst. du musst den BR informieren und ein gespräch führen.

von mellomania am 14.05.2019, 21:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen schlechtem Arbeitsklima möglich?

Dann lass dich krank schreiben, denn scheinbar bist du psychisch der ganzen Sache gerade nicht gewachsen.

von Felica am 14.05.2019, 21:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen schlechtem Arbeitsklima möglich?

Das "schlechte Arbeitsklima" war schon länger, nicht erst seitdem du jetzt schwanger bist. Es ist die Aufgabe des Chefs, psychische Belastungen zu vermeiden. Er muss Abhilfe schaffen. Gespräche, Umsetzung.... Er kann auch die Kolleginnen woanders hinsetzen. Deine Aufgabe wäre es, dich besser abzugrenzen - wenn du das mit dir machen läßt, dann wird das sich auch an anderen Arbeitsstellen wiederholen. Das BV gäbe dir Aufschub, löst aber kein Problem. Ansonsten gibt es natürlich auch die Möglichkeit den Arzt hinzuzuziehen und sei es über eine Krankschreibung, oder über ein Beschäftigungsverbot - vielleicht auch erst mal vorübergehend und nur auf das gemeinsame Büro mit den beiden Kolleginnen bezogen. Das Ziel des Mutterschutzgesetzes ist immer die Weiterbeschäftigung, sofern es verantwortbar ist.

Mitglied inaktiv - 14.05.2019, 21:37



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