Beschäftigungsverbot während der Elternzeit vor Wiederaufnahme von Job

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit vor Wiederaufnahme von Job

Hallo Frau Bader. Meine 3 jährige Elternzeit endet am 07.10.2013. Nun bin ich wieder schwanger und meine FA hat mir ein Beschäftigungsverbot (aufgrund von Risiken in der 1. SS) erteilt. Nun die Frage... Habe ich ohne Wiederaufnahme meiner Arbeit, bedingt durch das Beschäftigungsverbotes, Anspruch auf mein Gehalt/Vergütung bis zum Ende des Mutterschutzes? Vielen Dank für die Antwort

von Sonnenschein197 am 13.09.2013, 23:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit vor Wiederaufnahme von Job

Hallo, ab dem Tag, an dem Sie normalerweise Lohn bekommen würden, bekommen Sie auch bei einem BV die normale Vergütung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit vor Wiederaufnahme von Job

Ja, das hast Du, aber erst ab 07.10. dann und in der Höhe, wie Du arbeiten würdest. Ist da was schriftlich vereinbart schon, oder wärest Du Vollzeit wieder eingestiegen ?

von Sternenschnuppe am 14.09.2013, 09:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit vor Wiederaufnahme von Job

Hallo sternenschnuppe. Ja ich habe die schriftliche Bestätigung für meine Wiederaufnahme von meinem Job. Für die 30 Stunden,die ich vor der Schwangerschaft auch gearbeitet habe. Bist du dir da ganz sicher und kannst du mir zufällig einen Paragraphen nennen in dem das steht.Geht ja schon um recht viel Geld... Vielen Dank

von Sonnenschein197 am 15.09.2013, 13:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit vor Wiederaufnahme von Job

Schau mal ins Mutterschutzgesetz. Beschäftigungsverbot. Du darfst nicht schlechter gestellt werden. Du bekommst genau das, was Du bekommen würdest, wärest Du nicht schwanger. Ich hatte das auch damals, mein AG hat es aber nicht auf die Reihe bekommen mir die Teilzeit schriftlich zu bestätigen oder darauf zu reagieren. Ergebnis war, dass ich in der 2. Schwangerschaft dann mein Vollzeitgehalt bekam im BV ;-) Du hast die 30 Stunden schriftlich, also bekommst Du diese auch ausbezahlt ab dem 07.10. dann.

von Sternenschnuppe am 15.09.2013, 15:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während der Elternzeit vor Wiederaufnahme von Job

Hallo Frau Bader. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gibt es da einen Paragraphen auf den ich mich berufen könnte? Liebe Grüße

von Sonnenschein197 am 16.09.2013, 09:00



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