Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit im Individuellen Beschäftigungsverbot. In unserer Firma erhalten alle Beschäftigten einen 44€ warengutschein. Dieser ist allerdings nicht im Arbeitsvertrag geregelt. Ich bin seit Juni 2017 dort beschäftigt und habe bisher jeden Monat einen Gutschein bekommen unabhängig von Krankheit oder Urlaub. Meine Frage wäre nun ob mir dieser warengutschein im Zeitraum meines Beschäftigungsverbots ebenfalls zusteht?
von christine0609 am 12.02.2019, 12:52