Frage:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Hallo,
angenommen ich mache meinem AG den Vorschlag mir ein BV auszustellen, da er dadurch Geld sparen könnte (Zeitarbeit, zur Zeit ohne Projekt, liege also dem AG auf der Tasche, da unkündbar durch Mutterschutz) und angenommen er würde mitspielen, kann er das BV dann rückwirkend ausstellen und auch rückwirkend die U2 von der KK erhalten?
Es ist nicht so, dass ich nicht arbeiten möchte, nur leider gibt es ohnehin nichts für mich zu tun und ich bin nicht bereit meinen Urlaub und die Überstunden für Versäumnisse des internen Vertriebs zu opfern.
Ja ich weiß, dass es evtl. nicht einfach wird ein BV durchzusetzen und ja, ich kenne die rechtlichen Bestimmungen eines BV. Aber falls es zur Zeit ausschließlich Arbeit an Orten gäbe, die durch ein generelles BV wegen schädlicher Substanzen sowieso verboten wären, dann stünde einem BV ja rein formal nichts im Weg.
Also stellt sich mir die Frage, ob ich den AG mit dem Hinweis auf eine rückwirkende Erstattung des Lohns wohl gesonnen stimmen kann. Würde sehr gerne nach der Elternzeit weiter dort arbeiten.
Für eine Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 17:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Hallo,
???????
Fragen mit strafrechtlich relevantem Hintergrund beantworte ich nicht
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Nein, das ist genauso unmöglich wie sie rückwirkend krankschreiben zu lassen.
Und kein Arzt wird seine Zulassung riskieren.
von
Sternenschnuppe
am 06.05.2014, 17:14
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Hallo Sternschnuppe,
es geht nicht um das individuelle (ärztliche) BV. Mein AG hat durchaus die Möglichkeit ein generelles BV auszustellen. Ein Arzt spielt dabei also keine Rolle. Ich möchte lediglich wissen, ob mein AG die Umlage2 bei der KK auch rückwirkend erhält.
MfG
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 17:23
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Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Nein, denn genau wie der Arzt muss er das zeitgenau machen.
Eine Freundin hatte es selbst durch.
Sie war in einem kleinen privaten Pflegeheim tätig und war wochenlang krankgeschrieben. Als sie erfuhr dass es ein BV hätte geben können informierte sie sich. Finanziell hatte sie viel verloren durch das geringe Krankengeld.
Ging nicht. Keine Chance.
von
Sternenschnuppe
am 06.05.2014, 17:26
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Ok, das verstehe ich. Schade eigentlich, dass viele Ärzte sich so vor dem individuellen BV scheuen, das hätte deiner Freundin und tausenden von anderen Schwangeren sicher genauso gut geholfen, wie eine AU.
Dann muss ich meinem AG halt die zukünftige Einsparung schmackhaft machen.
Danke für deine schnellen Antworten!
MfG
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 17:29
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Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Dein AG wird daran auch nichts ändern können.
Es ist bei der Krankenkasse sofort einzureichen und geht nicht rückwirkend.
Egal wer das ausstellt.
Welchen Unterschied würde es für Dich machen ?
von
Sternenschnuppe
am 06.05.2014, 17:43
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Meine FA stellt mir kein BV aus, weil es keine Indikation dafür gibt. Mein AG ist recht unsozial was Schwangere im Betrieb bzw. junge Mütter angeht. Aus diesem Grund habe ich auf Arbeit noch nichts gesagt.
Also kann ich es morgen sagen, den Mutterpass hinlegen und der AG kann es sofort melden und sich Schritte Richtung BV überlegen. Letzte Woche sah es noch nicht so aus, als würde es in absehbarer Zeit etwas sinnvolles für mich zu tun geben. Ich habe sogar die Befürchtung, dass man meine Entlassung diskutiert (was ja nicht passieren wird wegen dem Mutterschutz). Also falls die weiterhin nichts für mich zu tun haben, könnten sie bares Geld mit einer BV sparen.
Es geht nicht um eine Unterscheidung.
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 18:34
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Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Sorry, aber welchen Vorteil hat das ganze für Dich dann ?
Kündigen können sie nicht. Und BV oder nicht, es ist das gleiche Geld für Dich.
von
Sternenschnuppe
am 06.05.2014, 19:04
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Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Na, es ist auch deshalb für Frauien so schwierig ein BV zu bekommen, denen es wirklich zusteht, weil es von vielen Frauen schmarotzerhaft ausgenutzt wird und wurde. Würde es nur die Frauen bekommen denen es wirklich zusteht, dann gäbe es das Problem auch nicht.
Ich gehe inzwischen soweit udn sage, das hat weder der FA zu entscheiden noch der AG, sondern es müßte von einer seperaten Stelle individuell entschieden werden.
Ansonsten, ich sag es mal so, auch in deinem falle sehe ich ein BV als nicht gegeben an. Dein Ag weiß ja noch nicht das du schwanger bist wenn ich das richtig verstanden habe. Er hat trotzdem keine Arbeit aktuell für dich, und das wo er schon eh nicht die Mutterschutzkriterien einhalten muß. Das Du dann das erst einmal Überstunden abbummeln mußt, ist normal und üblich. Und völlig unabhängig von der Schwangerschaft. Da dann die Gemeinschaft für zahlen zu lassen, halte ich mehr als daneben.
Anders sieht es aus, wenn er keine Arbeit für dich hätte wegen des Mutterschutzes. Den nur dafür!!! ist nämlich ein BV da, nicht für die Unfähigkeit eines AG oder der wirtschaftlichen Lage.
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 19:04
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
1. Niemand kann von mir verlangen meinen Urlaub und meine Gleitzeit zu opfern, weil gerade kein Projekt für mich da ist.
2. Mein AG findet es vielleicht ja ganz toll, dass er kein Geld für mich zahlen muss, obwohl ich ihm gerade keins einbringe und kündigt mir dann hoffentlich nach der Elternzeit nicht.
3. Ich muss dann nicht zwei Stunden am Tag pendeln, nur um dann in einem Büro zu sitzen, in dem ich außer im Internet surfen nichts weiter tun kann.
Das sind nur die drei offensichtlichsten Vorteile eines BV.....hätte aber noch mehr, die eher privater Natur sind ;)
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 22:06
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rückwirkend? Zahlt die KK die U2 rückwirkend an den AG?
Ich verstehe deine Argumentation, aber wenn es solche Möglichkeiten gibt, warum soll man sie dann nicht nutzen?
Außerdem wollte ich nicht wissen wie wahrscheinlich es ist eine BV zu bekommen, sondern welche Möglichkeiten der AG bezüglich der U2 hat.
Es ist durchaus legitim in meinem Fall, da viele Projekte bei uns in Chemiebuden oder auf Baustellen durchgeführt werden. Also falls der AG keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz für mich findet, gilt das generelle BV. Steht so fast wörtlich im MuSchG.
Meine Überstunden sind jetzt aufgebraucht. Als nächstes wäre der Urlaub dran. Und da widerspreche ich dir, es nicht normal und üblich, dass mein Chef mir vorschreibt, wann ich meinen Urlaub zu nehmen habe. Und genau darum mein Gedankengang Richtung BV.
MfG
Mitglied inaktiv - 06.05.2014, 22:23