Frage:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
Guten Tag,
ich bin in der 14. Woche schwanger und habe einen Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schwangerschaft erteilt bekommen.
Ich bin als Erzieherin in einem Ev. Kindergarten eingestellt auf 39 Std. Der Vertrag über 39 Std. war begrenzt auf die Elternzeit einer weiteren Mitarbeiterin, die aber im November aus der Elternzeit wieder kommt. Den unbefristeten Arbeitsvertrag habe ich, aber für 30 Std.
Jetzt wird mir zum heutigen Datum mündlich mitgeteilt, dass der Kirchenvorstand nicht die 39 Std. genehmigt hat. Dies bedeutet, dass ich ab November 30 Std. ausgezahlt bekommen werde.
Ich bin mir sicher, dass diese Entscheidung so ausfällt, weil ich schwanger bin. Allerdings weiß ich nicht, wie meine Rechte sind und ob ich doch nicht Gebrauch von Mutterschutz §11 machen kann. Denn ohne der Bekanntgabe der Schwangerschaft hätte ich den 39 Std. Vertrag erhalten (nach Sollberechnung sind die Stunden da). So werde ich finanziell benachteiligt aufgrund meiner Schwangerschaft und bekomme dann ab November weniger Gehalt.
Vielen Dank in Voraus für Ihre Antwort.
MfG
von
PurpleSky212
am 15.10.2019, 10:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
Hallo,
ich kann keinen Verstoß erkennen. Die 9 Std waren doch wegen der EZ einer Kollegin, die nun zurückkehrt. Einen Anspruch auf Verlängerung kann ich nicht erkennen.
Anders, wenn es Ihnen nachweisbar zugesichert wurde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
Verstehe ich gerade nicht. Der 39h Vertrag war doch von Anfang an nur bis November befristet, diese Befristung läuft aus und du fällst wieder auf deinen regulären 30h Vertrag zurück.
Klingt für mich alles sauber.
Oder sollte dein regulärer 30h Vertrag danach dauerhaft auf 39h erhöht werden?
Aber selbst dann hättest du wenig Chancen, solange die Stundenerhöhung nicht schon vor Bekanntgabe deiner Schwangerschaft nachweislich zugesichert war.
von
Dojii
am 15.10.2019, 11:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
Ja, genau so ist es. Mein Vertrag sollte dauerhaft auf 39 Std. erhöht werden, dies wird aber aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr genehmigt.
von
PurpleSky212
am 15.10.2019, 11:41
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort.
Ich hatte leider nur mündlich die 9 Stunden zugesagt bekommen ab Nov. Das musste der Kirchenvorstand genehmigen. Jetzt habe ich die Begründung erhalten, die Stunden sind im Prinzip da nur durch den Beschäftigungsverbot bin ich ja nicht anwesend, deshalb bekomme ich sie nicht...ich kriege ab Nov. dann 450 Euro weniger und das macht viel aus bei meinem Gehalt. Wie soll ich mich mit dieser Begründung vom KV zufrieden geben, wenn ich ohne Beschäftigungsverbot diese Einschränkung nicht gehabt hätte. Für mich ist das mehr als ärgerlich.
von
PurpleSky212
am 15.10.2019, 15:46
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
wenn die 39 h auf die Elternzeit einer kollegin begrenzt waren und diese jeztzt kommt, udn dann dein 30h vertrag wieder greift erhälst du eben nur die 30 h weiterbezahlt. wenn du nichts schriftlich hast bzw. nachweisen kannst, dass dein 30 h vertrag um 9 h erhöht hätte werden sollen, ist kein vertrag da und du kannst da nichts machen. ob die entscheidung nun so ausfällt weil du ein bv hast oder nicht kannst du nicht nachweisen. rechtlich ist das alles ok
von
mellomania
am 15.10.2019, 17:48
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
Das Problem ist die Beweisbarkeit. Selbst wenn du im Recht bist, wenn du es nicht beweisen kannst hast du schlechte Karten. Halt blöde gelaufen. Ich hättecerst den neuen Vertrag unterschrieben und dann was gesagt.
von
Felica
am 15.10.2019, 18:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, meine Arbeitsstunden werden im Nov. verkürzt
Mello, falsch. Mündlich zählt auch. Vertrag ist Vertrag. Sie hat nur ein Nachweisproblem.
Wende Dich an die nächsthöhere Stelle des Kirchenvorstandes...
Wende Dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz...
Mache ruhig und sachlich aber mit Nachdruck etwas Trubel.
Ich sehe Dich im Recht nach deinen Schilderungen. Du hast nur das Nachweisproblem. Ggf. können Kollegen etwas bestätigen?
von
HeyDu!
am 16.10.2019, 12:43