Sehr geehrte Frau Bader, meine Frauenärztin hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Das Beschäftigungsverbot gilt voraussichtlich bis auf weiteres. Ist diese Formulierung so okay? Mein Arbeitgeber hat nichts dazu gesagt. Gehaltszahlungen erfolgen weiterhin. Ich gehe jetzt davon aus, dass ich bis spätestens Beginn Mutterschutz im Beschäftigungsverbot bin, sofern meine Frauenärztin nichts anderes sagt. Oder muss ich noch was veranlassen? Gruß, Wassernixe
von Wassernixe am 18.02.2015, 16:48