Hallo, laut Gesetz ist die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld doch die 12 Monate vor GEBURT des Kindes. Warum aber wurde das bei mir nicht akzeptiert und die 12 (vollen) Monate vor MUTTERSCHUTZ genommen? Liegt es vielleicht daran, dass ich freiwillig gesetzlich versichert bin? Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße
von ms_serenity am 04.05.2017, 11:17