hallo frau bader,
meine 3-jährige EZ endet dieses jahr .während der elternzeit habe ich für ein dreiviertel jahr in TZ gearbeitet. allerdings bei einem anderen AG.die restliche zeit war und bin ich geringfügig beschäftigt.
wegen umzug werde ich beim alten AG nicht wieder arbeiten können.wie errechnet sich das ALG?nach dem Gehalt vor der Schwangerschaft oder wird dieses dreiviertel jahr mit einbezogen?
vielen dank
Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 08:42
Antwort auf:
berechnung arbeitslosengeld
Hallo,
es wird fiktiv bemessen, näheres kann Ihnen nur Ihr Sachbearbeiter sagen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2009
Antwort auf:
berechnung arbeitslosengeld
Hallo,
es wird eine fiktive berechnung des Alg1 erfolgen, dass heisst es wird nicht das gehalt vor der elternzeit zu grunde gelegt.
Die berechnung richtet sich nach Qualifizierungsstufen (ich glaube 4 sind es )
Die Teilzeittätigkeit während der EZ wird hierbei ausseracht gelassen!
wichtig wäre, dass du dich dem arbeitsmarkt voll zur verfügung stellst, da ansonsten zu eine verminderung des bemmessungsentgeltes führen kann.
ich bin auch schon sehr gespannt was ich an ALG 1 zu erwarten habe.
LG
Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 10:21