meisje123
Hallo Frau Bader, ich wurde während der Elternzeit gekündigt. Nun habe ich folgende Frage: Ich habe 14 Monate Elternzeit und Elterngeld beantragt (die letzten 4 Monate halbes Elterngeld) Im Mai wird mein Sohn 1 Jahr alt, im Juli 14 Monate, dann wäre ich wieder arbeiten gegangen. Nun bin ich ab Juli arbeitslos. Wie berechnet sich mein Arbeitslosengeld? Ich habe die letzten 12 Monate vor der Geburt meines Sohnes gearbeitet. Mein Kind kann betreut werden, ich würde dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ist es jetzt zu meinem Nachteil, dass ich 14 Monate Elterngeld bekomme? Werden nun 10 Monate von meinem Gehalt und 2 Monate von meinem Elterngeld berechnet? Vielen Dank für die Information!
Hallo, Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage. Liebe Grüsse, NB
Spieli
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Somit ist die Kündigung nichtig. Wie lange hast Du EZ beantragt? Wenn Du wieder Vollzeit (40h Woche) ab Juli arbeiten gehst, dann kann Dir Dein Arbeitgeber frühestens am ersten Arbeitstag mit der entsprechend im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist kündigen. Aber vielleicht bist Du ja da schon wieder schwanger und erhälst von Deiner FA ein Beschäftigungsverbot (1005 Lohnausgleich und Urlaubsanspruch)??? Alles Gute!
meisje123
Danke für die Antwort. Ich wollte es nicht zu kompliziert machen, die Firma liquidiert und wird es nach meiner Elternzeit nicht mehr geben. Ich würde gerne wissen, wie das Arbeitslosengeld berechnet wird. Bei einem Jahr Elternzeit werden die 12 Monate vor der EZ berechnet, wie ist es bei 14 Monaten EZ? Welcher Zeitraum wird dann berechnet?
Mitglied inaktiv
Nein, wenn Du mehr als 15 Monate keinen Lohn bezogen hast, dann wird das ALG1 aufgrund einer fiktiven Bemessungsgrundlage gezahlt. Dafür würdest Du nach Deiner Qualifikation eingruppiert. Das ist Hier ganz gut erklärt: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berechnung.html Die aktuellen Bezugsgrößen kannst Du hier nachschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße Das kann nun gut oder schlecht sein, kommt eben darauf an wie stark die Bemessungsgrundlage von Deinem ehemaligen Reallohn abweicht. LG Sabine
meisje123
150 Tage für die Berechnung sind doch dann ca. 5 Monate, oder? Dann würde es aber doch anhand meiner letzten Tätigkeit berechnet werden, da ich dann in den letzten 2 Jahren 14 Monate Elterngeld (inkl. Mutterschutzgeld) plus 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld auf 15,5 Monate nicht arbeiten und auf 8,5 Monate arbeiten komme. Oder?
Mitglied inaktiv
Kann sein, genau wird Dir das nur jemand von der Agentur für Arbeit sagen können. Grundsätzlich wird das ALG1 dann aber nach dem 'alten' Lohn berechnet oder eben fiktiv und nicht aus Lohn + Elterngeld. LG Sabine
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PS: wird das Arbeitslosengeld anteilig bezahlt wenn ich nur Teilzeit arbeiten kann?